UNSERE KOMPETENZ

Wir decken das gesamte Spektrum der nationalen und internationalen gewerblichen Schutzrechte ab. Auch beraten wir im Bereich des Lizenzvertragsrechts und des Arbeitnehmererfinderrechts. Dabei suchen wir stets nach wirtschaftlich vertretbaren und sinnvollen Lösungen. Oberstes Ziel unserer Arbeit ist die Umsetzung der Vorstellungen und unternehmerischen Interessen unserer Mandanten bei höchster anwaltlicher Qualität und zu angemessenen Honoraren. Zusammen mit unseren Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für die Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, sowohl im Inland als auch im Ausland. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte und neuer Marken klären wir die Schutzrechtslage und erstellen auf Wunsch entsprechende Gutachten. Der Aufbau und die Weiterentwicklung - gleich ob einzelne Schutzrechte oder ein umfangreiches Schutzrechtportfolio - wird von uns durch die verschiedenen Spezialisierungen unseres Teams in den Gebieten Elektrotechnik, Physik, Messtechnik, Maschinenbau, IT, Verfahrenstechnik und Chemie gewährleistet. Zudem verteidigen wir die Interessen und Schutzrechte unserer Mandanten gegen Angriffe Dritter vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten. International arbeiten wir, basierend auf langjährigen persönlichen Kontakten, mit einem Netzwerk von hochqualifizierten Korrespondenzanwälten zusammen. Wir können in fast allen Ländern der Welt kompetente und verlässliche Kollegen für Sie beauftragen.

UNSERE MANDANTEN

Zu unseren Mandanten zählen neben vielen bekannten nationalen und internationalen Konzernen, mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen auch StartUp-Unternehmen, Verbände, Einzelerfinder und Gründer. Die Qualität und spezifische Beratung durch KEIL & SCHAAFHAUSEN in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes wird von unseren Mandanten hoch geschätzt. Eine Vielzahl unserer Mandanten vertraut bereits seit Jahrzehnten auf uns.

UNSERE GESCHICHTE

Unsere Geschichte reicht zurück bis in die Anfangstage des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Das erste deutsche Markengesetz trat 1894 in Kraft. Bereits im selben Jahr wurde das auch heute noch von uns vertretene "Waarenzeichen" Nr. 46 eingetragen. Wir haben viele bedeutende Verfahren, insbesondere im Patent - und Markenrecht geführt. So geht die berühmte Entscheidung "Rote Taube" des BGH aus dem Jahr 1969 auf unsere Sozietät zurück. Allerdings hat es das als Patent beanspruchte "Verfahren zum Züchten einer Taube mit rotem Gefieder", das Gegenstand dieser Entscheidung war, nie gegeben. Diese Anmeldung wurde allein deshalb eingereicht, um eine höchstrichterliche Entscheidung zum Begriff der "technischen Erfindung" herbeizuführen. Das ist unseren Vorgängern gelungen. Der vom BGH entwickelte Grundsatz "Dem Patentschutz zugänglich ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges; auch die planmäßige Ausnutzung biologischer Naturkräfte und Erscheinungen ist nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen." (BGH GRUR 1969, 672 - Rote Taube) ist auch heute noch als Definition des Erfindungsbegriffs gültig.

Seit 1981 trägt unsere Kanzlei den Namen KEIL& SCHAAFHAUSEN. Wir gehören zu den führenden, auf den Schutz des geistigen Eigentums spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland (FOCUS SPEZIAL, Okt./Nov. 2014, S. 112 und 114). Als unser Logo haben wir bewusst die "Rote Taube" gewählt. Sie steht gleichermaßen für unsere Kreativität bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten  sowie für unsere durch Tradition und Erfahrung geprägte Kompetenz. WIR DENKEN EINE IDEE WEITER.


Verfolgen Sie unsere Kanzleigeschichte in unserem News-Archiv.